Schaltantragsteller sind berechtigt, bei der Zentralschaltstelle die Abschaltung von Teilen der Oberleitung zu beantragen. Ihr Einsatz ist gefordert, wenn Arbeiten an Oberleitungsanlagen nötig sind oder der Strom abgeschaltet werden muss, um Betriebsstörungen zu beseitigen oder zu vermeiden. |